Expertise

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Die Klimaplattform unterstützt ihre Partnerunternehmen mit Orientierung und Expertise. Sie vermittelt Beratung bei der Erarbeitung von Netto-Null- und Nachhaltigkeitsstrategien, Tools zur Erhebung von Treibhausgasbilanzen und Informationen zu gesetzlichen Grundlagen.
Beratungsagebote
Treibhausgasbilanz-Tools

Treibhausgasbilanz-Tools
Als Grundlage für die Definition von Massnahmen dient in der Regel eine eigene Treibhausgas- oder Nachhaltigkeitsbilanz. Diese ist häufig Teil der Beratungsprogramme, kann aber auch unabhängig davon erstellt werden. Verschiedene digitale Tools bieten hier einen einfachen Einstieg: Sie helfen, Emissionen und allenfalls auch weitere Auswirkungen strukturiert zu erfassen und schaffen eine Grundlage für konkrete Massnahmen – unabhängig von einer Beratung.
Fördergelder und Subventionen

Foto: Stadt Bern
Fördergelder und Subventionen
Für die Umsetzung von Energie- und Klimaprojekten können Unternehmen von vielfältiger Förderung durch Bund, Kanton und Stadt profitieren.
Unternehmen finden auf energiefranken.ch eine umfassende Übersicht über die Förderprogramme von Bund, Kantonen und ihrer eigenen Gemeinde für Energieeffizienz und, erneuerbare Energien und Klimaschutzmassnahmen.
Zudem fördert der Bund auf Basis des revidierten CO2-Gesetzes und des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) Klimamassnahmen.
Allianz Kreislaufwirtschaft Bern

Allianz Kreislaufwirtschaft Bern
Die Kreislaufwirtschaft verfolgt das Ziel, Rohstoffe effizient und möglichst lange im Umlauf zu halten – von der Rohstoffgewinnung über Design, Produktion und Nutzung bis hin zur Wiederverwertung.
Die Allianz Kreislaufwirtschaft - Circle Bern unterstützt Unternehmen dabei, zirkuläre Geschäftsmodelle umzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen

Foto: Ernst Bürki auf Unsplash
Gesetzliche Grundlagen
Die Klimapolitik von Bund, Kanton und Stadt Bern schafft einen verbindlichen Rahmen für Unternehmen, die ihren Beitrag zur Erreichung der Netto-Null-Ziele leisten wollen. Die folgenden gesetzlichen Grundlagen definieren die wichtigsten Pflichten, Chancen und Fördermöglichkeiten.
Nationales Klima- und Innovationsgesetz (KlG)
Mit dem 2025 in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetz ist das Netto-Null-Ziel für Unternehmen bis 2050 erstmals verbindlich im Bundesrecht verankert.
Das Gesetz setzt derzeit vor allem auf Förderinstrumente, um Unternehmen beim Übergang in eine klimaneutrale Zukunft zu unterstützen. Damit Fördermittel gesprochen werden können,
- müssen Grossverbraucher einen individuellen Netto-Null-Fahrplan vorlegen
- benötigen KMU einen Branchenfahrplan
Klimareglement der Stadt Bern
Die Stadt Bern hat sich verpflichtet, spätestens 2045 CO2-neutral zu sein. Dafür gilt ein klar definierter Absenkpfad für die territorialen Treibhausgasemissionen pro Einwohner*in:
- 2025: 3.14 Tonnen
- 2031: 1.86 Tonnen
- 2035: 1.00 Tonne
- 2041: 0.60 Tonnen
Diese Ziele kann die Stadt Bern nur erreichen, wenn Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand an einem Strick ziehen. Um dies zu erreichen, hat die Stadt Bern die Energie- und Klimastrategie entwickelt.
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